Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Wichtige Änderungen für Unternehmen ab 2025
Artikel von:Veröffentlicht am:2024-10-30
Wir unterstützen Sie als
Bei jeder Website und jeder Webanwendung, die wir entwickeln, achten wir auf die digitale Barrierefreiheit. Wie wir dabei vorgehen – und welche Leistungen wir für Sie im Bereich barrierefreies Webdesign erbringen.
Wir begleiten den Projektzyklus vom initialen Design bis zur Schlussredaktion und erarbeiten mit allen Beteiligten gemeinsame Lösungsstrategien.
Mit unserem CMS wfDynamic hat Ihre Redaktion nicht nur volle Kontrolle über Ihre Website, sondern auch das nötige Handwerkszeug zum Erstellen barrierefreier Inhalte.
Ein bestandener offizieller BITV-Test zertifiziert Ihr Digitales Angebot und ist die sozusagen die Kür unserer gemeinsamen Arbeit.
Barrierefreies Webdesign ist die Entwicklung von Online-Inhalten, die für alle Nutzer zugänglich sind, ungeachtet individueller Fähigkeiten oder Einschränkungen. Es beinhaltet die Anpassung von Design, Technologie und Inhalten, um eine nahtlose Interaktion für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zu ermöglichen.
Gemeinsamer Bundesausschuss
Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bestimmen den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und spielen damit eine zentrale Rolle im deutschen Gesundheitssystem.
Hauptaufgabe der Website ist es, die Beratungs- und Beschlusstätigkeit des G-BA transparent zu machen und verschiedensten Interessengruppen eine gründliche Recherche zu ermöglichen. Den Kern bildet die öffentliche Dokumentation und Bereitstellung von Beschlüssen, Richtlinien und Bewertungsverfahren. Alle Informationen sind über vielfältige Pfade miteinander verknüpft, um verschiedene Herangehensweisen bei der Informationssuche zu ermöglichen – ein Angebot, das besonders für umfangreiche Themengebiete wie die Arzneimittel-Richtlinie die Recherche sehr vereinfacht.
Richtlinien und ihre zugehörigen Anlagen sind auch in historischen Versionen dokumentiert, um z. B. Entscheidungen von Sozialgerichten auf Basis einer alten Rechtslage einfacher nachvollziehen zu können.
Zu diesem Zweck entwickelten wir für das Informationsarchiv ein komplexes individuelles Datenmodell, das über wfDynamic gepflegt wird. Die Verwaltungsstrukturen und Eingabemasken im Backend orientieren sich dabei an den Arbeitsabläufen der Redaktion.
Neben dem Informationsarchiv bietet der G-BA auf seiner Website auch Informationen über die Institution G-BA, ihre Mitglieder, Arbeitsweise und Themenschwerpunkte sowie einen Pressebereich mit aktuellen Mitteilungen, Downloads und Newslettern.
Seit vielen Jahren ist Barrierefreiheit ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Digitale Angebote für so viele Menschen und in so vielen unterschiedlichen Situationen wie möglich zugänglich zu machen, ist für uns einfach gutes Handwerk. Wir verfolgen daher immer das Ziel, dass jede von uns ausgelieferte Website oder Webanwendung von allen Besuchern ohne Einschränkungen genutzt werden kann.
Ehrlich gesagt ist dieses Ziel leider fast nie zu 100% erreichbar – zu viele, manchmal widersprüchliche Anforderungen müssen bei modernen Webanwendungen unter einen Hut gebracht werden. Trotzdem zahlt es sich immer aus, digitale Dienste so barrierearm wie möglich umzusetzen, denn dadurch verbessert sich die Zugänglichkeit nicht nur für Menschen mit Behinderungen, auf die der Begriff Barrierefreiheit leider oft reduziert wird:
Für die meisten öffentlichen Auftraggeber in Deutschland ist eine barrierefreie Umsetzung gesetzlich vorgeschrieben und in der BITV 2.0 geregelt. Ab dem 28. Juni 2025 ist darüber hinaus das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz anzuwenden, das die nationale Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) in Deutschland regelt. Beiden liegt der internationale Standard der Web Content Accessibility Guidelines (kurz "WCAG", aktuell in der Version 2.1) zugrunde.
Die Anforderungen für Barrierefreiheit sind so divers wie die Menschen und Möglichkeiten, für die sie aufgestellt wurden. Die größte Herausforderung ist, möglichst früh alle am Projekt beteiligten Gewerke für diese Anforderungen zu sensibilisieren und gemeinsame Lösungsstrategien zu erarbeiten. Barrierefreiheit ist kein Feature, das kurz vor Fertigstellung noch schnell erledigt werden kann, sondern muss von Anfang an mitgedacht werden – und bleibt gerade nach Projektabschluss ein wichtiges Thema für alle, die an redaktionellen Inhalten arbeiten.
Wir achten unter anderem auf
Wir berücksichtigen die Anforderungen der Barrierefreiheit in jedem Projekt, allerdings lassen die wenigsten unserer Kunden die fertigen Websites offiziell prüfen und zertifizeren.
Beispiele für Websites, die durch eine externe Teststelle auf ihre Barrierefreiheit geprüft wurden
Brauchen Sie Unterstützung bei der Umsetzung einer barrierefreien Website? Dann sprechen Sie uns gerne an.