Wir unterstützen Sie bei der Verbesserung der

Barrierefreiheit für Ihren Online-Shop

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Online-Shops im B2C-Bereich zur Sicherstellung der Barrierefreiheit. Wir ermitteln die nötigen Anpassungen und beraten Sie bei der Umsetzung.

Das zeichnet uns als Partner für die Barrierefreiheit Ihres Online-Shops aus:

Langjährige Erfahrung

Seitdem vor über 20 Jahren die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Kraft trat, haben wir eine Vielzahl von barrierefreien Websites für unsere Kunden aus dem öffentlichen Sektor umgesetzt.

Qualifizierte Experten

Unser Frontend-Team bildet sich regelmäßig zu Barrierefreiheits-Themen fort. Derzeit absolviert ein Kollege die Zertifizierung als Web Accessibility Specialist (IAAP) und wird damit eine offizielle Prüfberechtigung erlangen.

Technische Kompetenz

In der Beratung können wir auf die Kompetenz unseres gesamten Teams aus Designern, Frontend- und Backendentwicklern zurückgreifen, um die für Ihren Shop bestmögliche Lösung zu empfehlen.

Im Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das Gesetz verpflichtet erstmals auch Unternehmen der privaten Wirtschaft dazu, ihre Onlineangebote barrierefrei anzubieten. Angebote der öffentlichen Hand müssen schon seit längerem barrierefrei sein.

Welche Onlineangebote fallen unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz regelt die Anforderungen für eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen. Im Web-Bereich sind folgende Dienste betroffen:
  • Websites und Apps von Unternehmen, die Personenbeförderung anbieten
  • Bankdienstleistungen
  • Web-Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, z.B. Onlineshops, Online-Termin-Buchungs-Tools, Formularelemente wie Kontaktformulare, Sterne-Bewertungen, Warenkörbe und Bezahlvorgänge

Ausgenommen davon sind Kleinstunternehmen, also Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz, die Dienstleistungen erbringen.

Quelle: IHK Region Stuttgart

Nicht betroffen sind also Angebote, die sich nicht an Verbraucher richten.

Wie läuft ein Optimierungsprojekt ab?

Wir beginnen mit einer Analyse der wichtigsten Funktionen Ihres Onlineshops und überprüfen deren Barrierefreiheit. Unsere Ergebnisse stellen wir Ihnen in einem übersichtlichen Dokument zur Verfügung, verbunden mit Empfehlungen, welche Barrieren sie zuerst beseitigen sollten.

Im nächsten Schritt stellen wir unseren Bericht in einem eintägigen Workshop Ihrem Software- bzw. Web-Entwicklungsteam vor, klären Rückfragen und besprechen Lösungsmöglichkeiten. Dabei kann es sich sowohl um Inhouse-Entwickler handeln als auch um Ihre Webagentur.

In den folgenden Wochen treffen wir uns regelmäßig virtuell mit Ihren Entwicklern zu 90-minütigen Sparring-Sitzungen. In diesen Sitzungen beantworten wir Fragen Ihrer Entwickler und geben Feedback zu den zwischenzeitlich durchgeführten Veränderungen. Die Dauer und Intensität dieser Phase legen wir gemeinsam zu Beginn des Projekts fest.

Nach Abschluss der Optimierungsmaßnahmen führen wir ein Abschlussgespräch. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Formulierung einer Erklärung zur Barrierefreiheit.

Beiträge über Barrierefreiheit in unserem Blog

Digitale Erfolgsgeschichten

Kunden, die wir im Bezug auf Barrierefreiheit beraten haben

Sprechen Sie uns an

Sie haben einen Online-Shop oder ein anderes Webangebot, das unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fällt, und suchen Beratung und Untersützung bei der Optimierung? Dann sprechen Sie uns gerne an!